AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Vorbemerkung

Geschäftsabläufe mit Bildmaterial für Publizistik und Werbung unterliegen meist großem Zeitdruck; wertvolles Bildmaterial wird schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Die Verwendungsmöglichkeiten sind komplex, Haftungsfragen spielen stets eine große Rolle, Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Da ein formeller Vertragsabschluss vor einer Bestellung in der Regel nicht möglich ist, kommt den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine wichtige Bedeutung zu, die die Grundlage für all unsere Bildlieferungen sind:

 

 

 

Allgemeines
  1. Es gelten ausschließlich die AGB von laif. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn laif ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial unverzüglich von allen Datenträgern zu löschen.
 
Eine vorherige gesonderte Vereinbarung mit laif ist ebenfalls erforderlich, sofern Bilddateien mit dem Vermerk „Sonderkonditionen“, „Special Fee“, „Special Rate“, „Special Price“, „Clearance“ oder „Approval“ (im Folgenden SONDERKONDITIONEN) gekennzeichnet sind.
  2. Für den Zugang zu der Bilddatenbank erhält der Kunde nach seiner Registrierung von laif eine Anwenderkennung und ein Passwort (Zugangsdaten). Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheimzuhalten und gegen missbräuchliche Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen.
Der Kunde ist verpflichtet, laif unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat. laif ist in diesem Fall berechtigt, die Zugangsdaten umgehend zu ändern.
  3. Gespeichertes und/oder bestelltes und geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von laif, es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb bestimmter Fristen vollständig zu löschen. bzw. im Falle gelieferten Bildmaterials zurückzugeben. Für analoges Bildmaterial kann eine Fristverlängerung vereinbart werden.
  4. Das Bildmaterial darf an Dritte nur weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Auswahl und Sichtung dient. Mit der Speicherung/Lieferung des Bildmaterials gilt nicht automatisch das Veröffentlichungsrecht. Der Besteller haftet für das überlassene Bildmaterial, bei analogem Bildmaterial bis zur unversehrten Rückgabe innerhalb der angegebenen Frist. Kosten und Risiko für die vollständige und ordnungsgemäße Rücksendung sind von ihm zu tragen.
  5. Grundsätzlich wird von laif nur das Recht an der Nutzung des fotografischen Bildes übertragen. Künstlerrechte, Property Releases, Model Releases, Waren- und Markenzeichen sind beim Rechteinhaber zu erfragen und mit diesem zu klären. Eine Freigabe für werbliche Nutzung oder die Nutzung für Wahlkampfzwecke muss – wenn in der Bildunterschrift nicht eindeutig anders vermerkt – immer schriftlich vereinbart werden. Falls bei einer werblichen Verwendung Persönlichkeitsrechte tangiert werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung dem Besteller. In diesen Fällen ist immer mit uns Rücksprache zu halten.
  6. Dem Nutzer von fotografischem Bildmaterial ist es gestattet, das Bildmaterial, Reproduktionen oder Bearbeitungen des Bildmaterials in einem Composing/Layout auf datenfreigebende Social Media Plattformen wie Facebook, Youtube, etc. hochzuladen, wenn er gewährleistet
    — dass  bei der Verwendung der Bilder die Nennung des Urhebers (Fotografin/Fotografen)/laif im Bild erfolgt oder das laif Wasserzeichen  im Bild  grafisch angebracht wird.
    — die Dateigröße des verwendeten Bildes 1200 Pixel in der Breite nicht übersteigt
    Von der Nutzung in Social Media Plattformen ausdrücklich ausgenommen ist Bildmaterial, das mit dem Vermerk „Nutzung in Social Media nicht gestattet“ gekennzeichnet ist. Ausgeschlossen ist auch grundsätzlich die Nutzung von Personenbildern, wenn diese als Profilbilder oder als grafische Stellvertreter einer Person in der virtuellen Welt genutzt werden.
  7. Die Bilder/Texte dürfen nicht Sinn entstellend oder wahrheitsverändernd verwendet werden. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) zu beachten. laif übernimmt keine direkte oder indirekte Haftung für Schäden oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der angebotenen Fotos/Manuskripte entstehen.
  8. Die laif Agentur für Photos & Reportagen GmbH behält sich eine Nutzung ihrer Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz wenden Sie sich bitte an mail@laif.de. Wir behalten uns hiermit hinsichtlich sämtlicher Werke auf dieser Website ausdrücklich die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken zum Zwecke der Gewinnung von Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen, vor.

 

 

 

Honorare
  1. Jede Art der Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Preisangaben verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe des Honorars richtet sich jeweils nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Höhe des vereinbarten Honorars orientiert sich an der jeweils aktuellen Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  2. Exklusivrechte und/oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit laif und bedingen ein Sonderhonorar, das im Einzelfall mit laif zu vereinbaren ist.
  3. Nicht angezeigte und damit nicht genehmigte Verwendungen werden mit einem Zuschlag von bis zu 500% in Rechnung gestellt.
  4. Bei Auftragsfotografie ist das vereinbarte Auftragshonorar nur der Mindestpreis (Garantie). Bei größerer Aufmachung (Titel, ganz- oder mehrseitige Verwendung usw.) unterliegt die Honorierung des Abdrucks den üblichen Seiten- bzw. Titelsätzen. Falls ein Auftrags- oder Abnahme-Garantiehonorar vereinbart wurde, so ist es vier Wochen nach Erhalt der Bilder/Bildserien/Farbaufnahmen/Manuskripte fällig.
  5. Durch die Annahme erwirbt der Käufer, wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, das Recht zur einmaligen Veröffentlichung (einfaches Nutzungsrecht), in der vom Käufer genannten Ausgabe der Publikation. Weitere Veröffentlichungen in jeglichen Sonder- und Lizenzausgaben der Publikation im In- und Ausland bedürfen der gesonderten Absprache. Erworbene Erstrechte (Bilder/Bildserien/ Farbaufnahmen / Manuskripte), die nicht innerhalb von drei Monaten veröffentlicht werden, verlieren nach diesem Zeitpunkt ihren Charakter als Erstrechte und können vom Urheber anderweitig verwendet werden, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

 

Urhebervermerk & Belegexemplar
  1. Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechts. Die Veröffentlichung (print wie auch online) darf nur und unter Nennung des Urhebervermerks „Name der Fotografin/des Fotografen bzw. Pseudonym/ggf. Partneragentur/laif“, sowie gegen Übersendung mindestens zweier kostenloser Belegexemplare (mit Anstrich, unter Angabe, welches Bild an welcher Stelle veröffentlicht wurde) pro „veröffentlichte/r Fotograf/in“ erfolgen. (Nicht erforderlich bei Einblendungen in Film und Fernsehen. Ausnahmen bei werblichen Verwendungen können vereinbart werden.)
  2. Bei unterlassenem Bildquellennachweis ist laif berechtigt, einen Aufschlag von 100% auf das entsprechende Bildhonorar zu berechnen.

 

 

 

Kosten & Gebühren
  1. Das Speichern von Bilddaten aus der laif-Bilddatenbank ist kostenpflichtig. Die Gebühren beziffern sich pro Bild auf Euro 8.- für HighRes-Bilddaten.
  2. Zur Abrechnung der Verwendungen liefert der Kunde die folgenden Informationen an laif: Publikation, Abbildungsgröße, Veröffentlichungsdatum sowie die laif Bildnummer. Nicht angezeigte laif-Bildnummern werden mit einer Gebühr in Höhe von 10,00 € pro Bild berechnet.
  3. Die Bearbeitungsgebühr für bestellte und gelieferte Sendungen richtet sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes. Bei analogem Material wird zusätzlich eine Pauschale für Porto/Verpackung erhoben. Eventuelle Kurierkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  4. laif ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen weiterzuberechnen.

 

 

 

Verschiedenes

Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Gerichtsstand von laif ist Köln.